Wie kann ich das Produkt nutzen?
Dokumenteninkasso kann vor eventuellen Risiken aus nationalen und internationalen Geschäften schützen.
Dieses Instruments ist vor allem in folgenden Fällen empfehlenswert:
- An der Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Importeurs als bekanntem Geschäftspartner besteht kein Zweifel, seine gute Zahlungsmoral ist bekannt und unstrittig.
- Die Eröffnung eines Dokumentenakkreditivs ist aus irgendeinem Grund ausgeschlossen.
- Das politische, wirtschaftliche und rechtliche Umfeld im Land des Importeurs gilt als stabil.
- Es bestehen keine Importbeschränkungen für Waren durch das Land des Importeurs.
Ausgehend von den Anweisungen des Kunden verwalten wir die anvertrauten Warenübernahmedokumente und geben sie erst mit Erfüllung der Inkassobedingungen an den Abnehmer aus - meist nach Bezahlung oder Akzeptierung seines Wechsels bzw. Kombination beider Bedingungen. Die Konditionen für die Ausgabe der Dokumente müssen bei Vertragsabschluss zwischen dem Exporteur und Importeur bereits vereinbart sein.
Arten des Dokumenteninkassos:
- Dokumenteninkasso mit D/P-Bedingung
(documents against payment)
Dabei werden die Dokumente nur gegen sofortige Bezahlung an den Abnehmer ausgegeben, d.h. Übergabe und Ausstellung einer Zahlungsanweisung. - Dokumenteninkasso mit D/A-Bedingung
(documents against acceptance)
Dabei handelt es sich um einen Wechsel- oder Lieferantenkredit. Die Dokumente werden gegen Akzeptierung (Annahme) eines Wechsels ggf. gegen Ausstellung eines eigenen Wechsels, an den Abnehmer ausgegeben.
Was sind die Vorteile?
- Das Dokumenteninkasso sichert Zahlungen im Rahmen von Handelsverträgen.
- Die finanziellen Mittel sind nicht auf einem Konto blockiert, die Zahlung erfolgt erst nach Übernahme der Inkassodokumente, wenn die Sendung meist bereits am Bestimmungsort angelangt ist.
- Die Inkassodokumente werden dem Abnehmer erst ausgehändigt, wenn seinerseits alle Inkassobedingungen erfüllt sind.
- Mit Übergabe der Inkassodokumente erfolgt die Forderungsabwicklung durch Bankmitarbeiter, von denen die Zahlungsverpflichtung regelmäßig gegenüber dem Schuldner angemahnt wird.
Was muss ich wissen?
Der Vertrag über die Abwicklung eines Dokumenteninkassos hat die Form eines Inkassoauftrags. Dieser Auftrag muss alle für einen reibungslosen Ablauf erforderlichen Belange enthalten, d.h. Datum, Name des Käufers und Verkäufers, Dokumentenverzeichnis, Inkassobetrag in der entsprechenden Währung, Bedingungen für die Ausgabe der Dokumente, Zahlungsverfügungen betreffend Bankauslagen, Inkassoerlös usw. In den meisten Fällen legt der Exporteur seiner Bank zusammen mit dem Inkassoauftrag die im Vertrag vereinbarten erforderlichen Dokumente vor. Der Inkassoauftrag muss stets verständlich und eindeutig sein.
Vergütungen und Gebühren der Bank werden gemäß dem geltenden Preisaushang in Rechnung gestellt.
Die Inkassoauslagen werden meist prozentuell vom Inkassobetrag festgelegt. Sie erhöhen sich im Falle des Schuldbeitritts der vorlegenden Bank, d.h. bei avalierten Wechseln, wenn die Bank das Risiko des Schuldbeitritts für den Kunden beurteilt, sowie im Falle garantierter Inkassi.
Die Bearbeitung von Dokumenteninkassi unterliegt den Einheitlichen Richtlinien für Inkassi der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris.
