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Informationen zur Reiseversicherung zu Zahlungskarten

Bestandteil der Karten (MasterCard Standard, MasterCard Business - Programm Standard, MasterCard Gold und MasterCard Business - Programm Executive) ist eine Reiseversicherung, die dem Karteninhaber Versicherungsschutz bei Auslandsreisen in alle Welt bietet.

Wer ist versichert?

Die Reiseversicherung bezieht sich auf den Inhaber der Zahlungskarte, ggf. mitreisende Ehegatte/Ehegattin oder Partner/Partnerin und deren mitreisenden Kinder im Alter unter 18 Jahre.

Wann ist die Versicherung gültig?

Die Reiseversicherung wird dem Karteninhaber über die gesamte Gültigkeitsdauer der Karte gewährt, zu der sie als Zusatzleistung vereinbart wurde, und zwar jeweils für eine Dauer der Auslandsreise von nicht länger als 45 zusammenhängenden Tagen.
Die Versicherung beginnt bzw. endet bei Rückkehr mit Überschreitung der tschechischen Staatsgrenze. Die Anzahl der Reisen ist unbegrenzt. Für die Gültigkeit der Versicherung ist es nicht erforderlich, dass die Kosten der Auslandsreise per Karte bezahlt wurden. Die Versicherung bezieht sich nicht auf das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik oder das Land des ständigen Wohnsitzes des Versicherten.

Was ist versichert?

Die Reiseversicherung bezieht sich auf die in der Tabelle angeführten Versicherungsfälle in Höhe der dort angeführten Limite. Siehe Tabelle der Versicherungslimite.

Ausschlüsse

Die Versicherung bezieht sich nicht auf Risikosportarten (Ausführliches siehe Versicherungsbedingungen) und auch nicht auf die Betreibung beliebiger Sportarten im Rahmen organisierter Sportwettkämpfe. Sollten Sie derartige sportliche Aktivitäten planen, so vergessen Sie nicht, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die Ausübung gewöhnlicher Sportarten für Erholungszwecke, einschließlich Wintersport, wird durch die Versicherung abgedeckt.
Die detaillierten Ausschlüsse von der Versicherung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Reiseversicherung, die in den Filialen der Bank und im Internet eingesehen werden können. Machen Sie sich bitte vor Antritt einer Auslandsreise eingehend mit diesen Bedingungen vertraut.

Was ist bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im Ausland zu tun?

Die Reiseversicherung wird in Zusammenarbeit mit dem Assistance-Service der Gesellschaft ISOS, gewährt, dessen Tschechisch sprechende Operatoren rund um die Uhr erreichbar sind.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung kontaktieren Sie möglichst STETS sofort den Assistance-Service, der Sie bei der Suche einer medizinischen Einrichtung unterstützt und alle damit verbundenen Fragen regelt.
Gegenüber dem Assistance-Service geben Sie Ihren Namen, den Namen der Bank und die Nummer des Versicherungsvertrages (siehe Kärtchen) an. Im Weiteren werden Sie nach der Gültigkeit Ihrer Karte und Ihrem Aufenthaltsort gefragt und aufgefordert, weitere für die Organisation von Hilfe erforderliche Angaben zu machen.

Erreichbarkeit des Assistance-Services: + 420 225 341 156 bei Unfall oder Krankheit

Bei privatärztlicher Behandlung können geringere Beträge in bar verlangt werden. In diesem Fall fordern Sie nach Ihrer Rückkehr das entsprechende Formular zur Geltendmachung des Anspruchs an (verfügbar auf den Internetseiten der Bank oder Versicherung oder wird bei Bedarf zugeschickt). Der Erstattungsanspruch muss spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalls geltend gemacht werden. Das Formular zusammen mit den Originalen der geforderten Belege übersenden Sie bitte an die Adresse der Versicherung: CHARTIS EUROPE S.A., pobočka pro Českou republiku, Abteilung Schadensabwicklung, V Celnici 1031/4, 110 00 Praha 1, Tel.: 234 108 311, Fax.: 234 108 387

Für Fragen zur Reiseversicherung kontaktieren Sie die kostenlose Hotline der CHARTIS EUROPE S.A., pobočka pro Českou republiku

800 172 172

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Währungskurse

09.02.2012

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